Den Gesamtbetrag zerlegen
Pflegeheime weisen neben den pflegebedingten Aufwendungen insbesondere Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten aus. Je nach Einrichtung und persönlicher Wahl können weitere Leistungen hinzukommen. Vergleichen Sie daher nicht nur eine Endsumme, sondern jede Position und ihren Geltungszeitraum.
Leistungen mit aktuellem Stand prüfen
Die Pflegeversicherung beteiligt sich abhängig vom Pflegegrad an den pflegebedingten Aufwendungen. Für Pflegegrade 2 bis 5 gilt innerhalb einer Einrichtung ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil. Zusätzlich kann ein nach Aufenthaltsdauer gestaffelter Leistungszuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil wirken. Maßgeblich sind die aktuelle Auskunft der Pflegekasse und die konkrete Berechnung des Heims.
Vergleichbar anfragen
Bitten Sie um ein vollständiges Entgeltblatt mit Datum. Markieren Sie einmalige Beträge, Wahlleistungen und Voraussetzungen für spätere Änderungen. Wenn Unterstützung durch einen Sozialhilfeträger geprüft werden soll, gehört eine individuelle Beratung früh in den Ablauf.
Sie möchten die Pflegeheimsuche konkret beginnen?
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